„Nur kurz zum Bäcker“ ist seit 2017 ein Synonym für Falschparken – als ein Kölner Kommunalpolitiker in zweiter Reihe auf der Fahrbahn parkte, mit diesem Text auf einem Hinweisschild. Das Bild ging viral, denn das Fahrzeug war ein Lastenrad! Hätte er ein Auto in den Verkehr gestellt, wäre es der Normalfall gewesen – ob in zweiter Reihe oder auf dem Radstreifen.
Das Argument der falschparkenden Kfz-Fahrer*innen ist meistens, dass es sich nur um wenige Minuten handele. Aber das führt dazu, dass es inzwischen ganze Straßen gibt, die nun dauerhaft in zweiter Reihe „kurz“ beparkt werden – so zum Beispiel der Kottbusser Damm in Berlin-Kreuzberg. Die Aktivist*innen des Netzwerks Fahrradfreundliches Friedrichshain-Kreuzberg installierten 2017 eine Kamera, die eine Woche lang das Verkehrsgeschehen stichprobenhaft dokumentierte. Aus den verschiedenen Wochentagen und Uhrzeiten ermittelten sie, dass die rechte Fahrspur zu mehr als 90 Prozent der Zeit regelwidrig zum Parken genutzt wurde. 2020 erhielt genau diese Straße einen Pop-up-Radweg, sodass die eigentliche Parkspur wegfiel. Und siehe da: Schon nach kurzer Zeit wurde wieder die rechte Fahrspur komplett zum Parken genutzt – und zwar dauerhaft. Es geht also längst nicht nur um das kurze „Halten“, sondern um ein durch jahrzehntelange Duldung entstandenes vermeintliches Gewohnheitsrecht. Aber selbst, wenn „man mal aufgeschrieben wird“: Mit 15 Euro nach der alten StVO ist dieser Verstoß gegen die StVO ein echtes Schnäppchen. Und so wie am Kottbusser Damm geht es auf vielen Straßen zu – in jeder deutschen Stadt.
Das Halten und Parken in zweiter Reihe ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen gelten für Taxen, die Fahrgäste ein- und aussteigen lassen dürfen. Toleriert wird das Halten in zweiter Reihe zum Be- und Entladen und auch nur dann, wenn dadurch niemand behindert wird, andere Fahrzeuge also weiterhin ohne Anhalten vorbeifahren können. Gerade in Städten dürfte das aber nahezu unmöglich sein. Natürlich ist es nervig, wenn man für einen Geldautomaten umständlich einen Parkplatz suchen muss. Genauso nervig ist es aber für den nachfolgenden Verkehr. Im Berufsverkehr müssen Busse, Kfz und Radfahrende einen echten Parcours überwinden und solche Ausweichmanöver können darüber hinaus richtig gefährlich werden. Alle, die ihr Auto regelwidrig abstellen, muten anderen Menschen ein Sicherheitsrisiko zu: Zwingt man jemanden „nur“ zu unnötiger Warterei oder zu riskantem Einfädeln in den Pkw-Verkehr? Möchte man für das schnelle Brötchenholen wirklich tödliche Risiken für andere in Kauf nehmen?