Zweite Reihe ist wie zweite Wahl – nur schlechter.

„Nur kurz zum Bäcker“ ist seit 2017 ein Synonym für Falschparken – als ein Kölner Kommunalpolitiker in zweiter Reihe auf der Fahrbahn parkte, mit diesem Text auf einem Hinweisschild. Das Bild ging viral, denn das Fahrzeug war ein Lastenrad! Hätte er ein Auto in den Verkehr gestellt, wäre es der Normalfall gewesen – ob in zweiter Reihe oder auf dem Radstreifen.

Das Argument der falschparkenden Kfz-Fahrer*innen ist meistens, dass es sich nur um wenige Minuten handele. Aber das führt dazu, dass es inzwischen ganze Straßen gibt, die nun dauerhaft in zweiter Reihe „kurz“ beparkt werden – so zum Beispiel der Kottbusser Damm in Berlin-Kreuzberg. Die Aktivist*innen des Netzwerks Fahrradfreundliches Friedrichshain-Kreuzberg installierten 2017 eine Kamera, die eine Woche lang das Verkehrsgeschehen stichprobenhaft dokumentierte. Aus den verschiedenen Wochentagen und Uhrzeiten ermittelten sie, dass die rechte Fahrspur zu mehr als 90 Prozent der Zeit regelwidrig zum Parken genutzt wurde. 2020 erhielt genau diese Straße einen Pop-up-Radweg, sodass die eigentliche Parkspur wegfiel. Und siehe da: Schon nach kurzer Zeit wurde wieder die rechte Fahrspur komplett zum Parken genutzt – und zwar dauerhaft. Es geht also längst nicht nur um das kurze „Halten“, sondern um ein durch jahrzehntelange Duldung entstandenes vermeintliches Gewohnheitsrecht. Aber selbst, wenn „man mal aufgeschrieben wird“: Mit 15 Euro nach der alten StVO ist dieser Verstoß gegen die StVO ein echtes Schnäppchen. Und so wie am Kottbusser Damm geht es auf vielen Straßen zu – in jeder deutschen Stadt.

Das Halten und Parken in zweiter Reihe ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen gelten für Taxen, die Fahrgäste ein- und aussteigen lassen dürfen. Toleriert wird das Halten in zweiter Reihe zum Be- und Entladen und auch nur dann, wenn dadurch niemand behindert wird, andere Fahrzeuge also weiterhin ohne Anhalten vorbeifahren können. Gerade in Städten dürfte das aber nahezu unmöglich sein. Natürlich ist es nervig, wenn man für einen Geldautomaten umständlich einen Parkplatz suchen muss. Genauso nervig ist es aber für den nachfolgenden Verkehr. Im Berufsverkehr müssen Busse, Kfz und Radfahrende einen echten Parcours überwinden und solche Ausweichmanöver können darüber hinaus richtig gefährlich werden. Alle, die ihr Auto regelwidrig abstellen, muten anderen Menschen ein Sicherheitsrisiko zu: Zwingt man jemanden „nur“ zu unnötiger Warterei oder zu riskantem Einfädeln in den Pkw-Verkehr? Möchte man für das schnelle Brötchenholen wirklich tödliche Risiken für andere in Kauf nehmen?

Zeit und Geld vs. Sicherheit

Quelle: Dekra, 2016

0

Minuten

suchen Autofahrer*innen in Deutschland im Schnitt nach einer Parkmöglichkeit

0

Euro

geben Autofahrer*innen jährlich für Strafzettel aus, die sie fürs Falschparken erhalten

0

Prozent

aller Autounfälle sind Park- oder Rangierunfälle

Bahnentrenner
Anzeigen und Umsetzungen in Berlin 2019

Quelle: rbb24, 2020

0

Fahrzeuge wurden in Berlin 2019 wegen Falschparkens umgesetzt

0

Anzeigen wurden in Berlin 2019 wegen „verkehrswidrigen Haltens und Parkens“ in zweiter Reihe verteilt

»Da kommste doch noch vorbei.«

Klar, vielleicht kommt man noch vorbei. Aber es wird ein Nadelöhr erzeugt. Für Radfahrende kann das sehr gefährlich sein und wenn beispielsweise Rettungsfahrzeuge dazukommen, dann stecken diese häufig fest – oder kommen nicht rechtzeitig zum Einsatzort. Deutlich wird aber auch, dass viele der Falschparkenden anderen die Schuld geben: Ein Falschparker sagte dem Tagesspiegel gegenüber: „Er wisse, ‚dass es scheiße für die Radfahrer ist‘, aber schuld seien die Kneipengäste, die den Anliegern die Lücken wegnähmen. Im vorigen Jahr habe er zwei Knöllchen bekommen. Das sei die Sache wert.“ Da ist es nicht überraschend, dass Falschparken die in Deutschland am häufigsten geahndete Ordnungswidrigkeit ist. Mit der StVO-Novelle wurden die Kosten für Falschparken zwar angehoben, sodass Deutschland im europäischen Vergleich nun nicht mehr zu den Schlusslichtern gehört (vorausgesetzt der Bußgeldkatalog wird rechtskräftig). Doch das eine ist die Theorie, das andere die Praxis. 

Ordnungsämter, die für den ruhenden Verkehr zuständig sind, klagen allerorten über Personalmangel, der die konsequente Verfolgung erschwert. In Berlin kamen im Juni 2018 auf 5.500 Kilometer Straßen gerade mal 421 Mitarbeiter*innen im Allgemeinen Ordnungsdienst. Autos dürfen nur bei einer Gefährdung und auch dann erst nach einer Einzelfallprüfung der Verhältnismäßigkeit umgesetzt werden. Die tatsächliche Gefahr, insbesondere für Radfahrende, wird aber häufig nicht erkannt. Zwar wurden 2019 in Berlin 66.800 Fahrzeuge wegen Falschparkens abgeschleppt, doch damit kommt auf jeden Berliner Straßenkilometer durchschnittlich eine Umsetzung pro Monat. In Anbetracht der bekannten dauerhaft in zweiter Reihe zugeparkten Straßenabschnitte wird deutlich, wie gering das Risiko des Abschleppens ist. Mit mehr als 20.000 wegen Verjährung eingestellter Bußgeldbescheide jährlich kann man sogar noch „Glück“ haben, wenn man erwischt wurde. Dieses Laissez-faire wird auch in deutschen Urlaubsratgebern deutlich: Alljährlich wird darauf hingewiesen, dass falsch geparkte Autos im europäischen Ausland deutlich schneller abgeschleppt oder mit einer Parkkralle am Weiterfahren gehindert werden. Aber wessen Rechte und wessen Sicherheit wollen wir eigentlich in Deutschland geschützt und durchgesetzt wissen?

Bußgelder und Punkte bei Halteverstößen (neuer Bußgeldkatalog)
0

Euro

Unzulässiges Parken in der zweiten Reihe

0

bis 90 Euro und 1 Punkt

… mit Behinderung, für mehr als 15 Minuten (mit Behinderung), mit Gefährdung

0

Euro und 1 Punkt

… mit Unfallfolge

Quellen
Video abspielen