Mit Abstand am besten.

Die goldene Corona-Regel gilt auch im Straßenverkehr: Ab April 2020 wurde erstmals in der StVO-Novelle der Abstand festgelegt, der beim Überholen von Radfahrenden einzuhalten ist – innerorts 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Da Radfahrende ihrerseits Abstand zu parkenden Fahrzeugen oder Gehwegen halten müssen, bedeutet das in der Praxis unter Berücksichtigung der Lenkerbreite, dass Kfz-Fahrer*innen für einen Überholvorgang die Spur wechseln müssen. Gerade im dichten Stadtverkehr überholen sie oft Radfahrer*innen viel zu eng. Fast 91 Prozent der Radfahrenden fühlen sich durch zu dichtes Überholen am meisten gefährdet, sogar mehr als durch aggressives Verhalten von Autofahrenden, parkende Autos auf Radwegen oder mangelhafte Infrastruktur. Das ergab eine Datenanalyse des Projekts Radmesser des Berliner Tagesspiegels. Mit Hilfe von Ultraschall wurden die Abstände von 16.700 Überholvorgängen von Autos, Lkw, Bussen und Rollern überprüft. In mehr als der Hälfte der Fälle wurden Radfahrende mit weniger als 1,5 Metern Abstand überholt – in etwa einem Fünftel der Fälle war der Abstand sogar unter einem Meter.

Die Umfrage des Radmessers ergab außerdem, dass enges Überholen einer der Hauptgründe ist, weswegen sich Menschen nicht oder nur ungern aufs Rad trauen. Das ist verständlich, denn geringer Abstand ist innerorts die dritthäufigste Unfallursache mit Personenschäden. Das Paradoxe dabei ist: Je weiter rechts Radfahrende aus Angst vor solchen Überholmanövern fahren, z. B. auch in der sogenannten Dooring-Zone, desto enger werden sie überholt. So werden die Ängste unsicherer Fahrer*innen auch noch zur selbsterfüllenden Prophezeiung.

Überholen auf Schutzstreifen (gestrichelte Linie) mit weniger als 1,5 Metern

Quelle: GDV, 2019

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Kfz-Fahrer*innen

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Lkw-Fahrer*innen

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Busfahrer*innen

Bahnentrenner
Überholen auf Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) mit weniger als 1,5 Metern

Quelle: GDV, 2019

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Kfz-Fahrer*innen

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Lkw-Fahrer*innen

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Busfahrer*innen

Im September 2020 wurde gegen die in Berlin mit Baustellenbaken gesicherten Pop-Up-Radwege geklagt; das Urteil bemängelte die nicht ausreichend dargelegte Gefahrenlage für Radfahrende. Der Radmesser hat daraufhin die Daten an genau diese Strecken noch einmal überprüft und stellte fest, dass genau dort der Sicherheitsabstand dauerhaft unterschritten wurde.

»Ist doch genug Platz.«

Der Sicherheitsabstand, im Fachjargon Seitenabstand, ist zwar nun gesetzlich festgelegt, aber keineswegs bei allen Kfz-Fahrer*innen im alltäglichen Straßenverkehr angekommen. Wer im geschützten Panzer des Autos unterwegs ist, kann sich oft gar nicht vorstellen, dass Radfahrende Autos als Bedrohung beim Überholvorgang wahrnehmen. Aus Sicht der Radfahrenden fühlt sich das enge Überholen wie ein Angriff an: Eine kleine unerwartete Reaktion, eine Unsicherheit oder eine Unachtsamkeit der Beteiligten erhöhen das Risiko einer Kollision enorm. Als Radfahrende*r hat man einfach keinen Schutz – die kleinste Berührung führt sofort zum ernsthaften Unfall. 

Auch Kfz-Fahrer*innen fühlen sich sicherer, wenn Radinfrastruktur vorhanden ist. Zu dem Ergebnis kommt der Berliner Straßencheck von FixMyBerlin: 85 Prozent der Radfahrenden fühlten sich unsicher, wenn kein Radweg vorhanden ist; dasselbe galt allerdings auch für 74 Prozent der Autofahrenden. Und 90 Prozent beider Gruppen fühlten sich relativ sicher, wenn es eine bauliche Trennung zwischen Auto-Fahrbahn und Radweg gab. 

Kfz-Fahrer*innen nehmen Rad- und Schutzstreifen mit aufgemalter Linie oftmals lediglich als Begrenzung ihres Fahrstreifens wahr, weswegen sie sich beim Überholen oft an der Linie und nicht an der Position des Radfahrenden orientieren. Kfz-Fahrer*innen müssen aber – egal ob es einen Radstreifen gibt oder nicht –  immer und überall 1,5 Meter Abstand zu den Radfahrenden einhalten. Selbst wenn es nicht zu einer Kollision kommt, können Radfahrende sich erschrecken oder durch die Sogwirkung des vorbeifahrenden Kfz stürzen, was in der Statistik als sogenannter Alleinunfall gezählt wird – obwohl die Person ihn nicht allein verursacht hat. Deshalb ist es zwar gut, dass eine Gefährdung älterer Menschen oder Kinder hier höher geahndet wird, weil diese oft unsicherer fahren. Leider ist diese Gefährdung schwer zu beweisen. Für konkrete Kontrollen des Seitenabstands fehlen auch der Polizei geeignete Messinstrumente.

Bußgelder und Punkte bei Verstößen gegen den Sicherheitsabstand
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Euro

beim Überholen ohne gebotenen Sicherheitsabstand

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Euro und 1 Punkt

bei Gefährdung eines Kindes, eines älteren Menschen oder eines Hilfsbedürftigen durch unzureichenden Seitenabstand

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Euro und 1 Punkt

bei Gefährdung eines Kindes, eines älteren Menschen oder eines Hilfsbedürftigen durch unzureichenden Seitenabstand

Quellen
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