»Ist doch genug Platz.«

Ist doch genug Platz.

Mit Abstand am besten. Die goldene Corona-Regel gilt auch im Straßenverkehr: Ab April 2020 wurde erstmals in der StVO-Novelle der Abstand festgelegt, der beim Überholen von Radfahrenden einzuhalten ist – innerorts 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Da Radfahrende ihrerseits Abstand zu parkenden Fahrzeugen oder Gehwegen halten müssen, bedeutet das in der Praxis unter Berücksichtigung der […]