„Da kommt man doch noch durch.“ Schwupps, Parkplatz gefunden: An Kreuzungsbereichen ist Eckparken inzwischen so etwas wie ein Volkssport oder zumindest ein Kavaliersdelikt geworden. Doch je nachdem, wie weit ein geparktes Auto in den Kreuzungsbereich reicht, ist dieser für andere Menschen schwerer einsehbar. Fußgänger*innen und Radfahrende sind gezwungen, auszuweichen, und Rollstuhlfahrer*innen oder Menschen mit Kinderwagen müssen im ungünstigsten Fall eine andere – gefährlichere – Stelle zur Überquerung der Straße finden. Die eingesparten Meter der Parkplatzsucher*innen werden so allen anderen „aufgebrummt“.
„Das ist doch kein Drama, einfach drum herum zu laufen.“ Ein Umweg ist dabei noch das kleinere Übel. Oft wird vergessen, wie wichtig im Straßenverkehr die Sichtbarkeit aller Beteiligten ist und dass Kreuzungen genau das bieten sollen: sichere und sichtbare Querungen für Menschen. Wenn Verkehrsteilnehmende im Kreuzungsbereich aus den fahrenden Kfz nicht sichtbar sind, kommt es schnell zu gefährlichen Situationen. Andersherum passiert es genauso: Die Menschen sehen die Autos nicht kommen. Die Kinderunfallkommission Kaiserslautern beschreibt dies als häufigste Unfallursache für zu Fuß gehende Kinder. Deshalb wird aus einem vermeintlichen Kavaliersdelikt aus Bequemlichkeit ein großes Risiko für andere.
des öffentlichen Raumes entfallen auf fahrenden und parkenden Kfz-Verkehr
des öffentlichen Raumes wird für das Parken von Kfz genutzt
der Zeit parkt ein Kfz durchschnittlich
6 bis 17 Jahre
andere Altersgruppen
gegenüber jungen Fußgänger*innen (6 bis 17 Jahre)
gegenüber Fußgänger*innen anderer Altersgruppen
Medienberichten und Polizeimeldungen kann man einen hohen Anteil an Kollisionen – besonders mit ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen – in Kreuzungsbereichen entnehmen. Wo unterschiedliche Verkehrsarten aufeinandertreffen, ist grundsätzlich besondere Aufmerksamkeit geboten, auch ohne dass dort zusätzliche Hürden wie falsch abgestellte Autos aufgebaut werden.
Apropos Hürden: Man denkt sich vermutlich wirklich nichts Böses, wenn man zur Einschätzung der Lage sich selbst heranzieht. „Wenn ich drum herum gehen kann, dann können das auch andere.“ Nur wenn diese*r andere vielleicht auf einen Rollator angewiesen ist oder einen Fahrradanhänger zieht, dann ist das keine Frage der Flexibilität, sondern des zur Verfügung stehenden Platzes und der Bordsteinhöhe. Eckparken gefährdet auch andere Autofahrende: Sie können sich bei einer Kollision infolge einer Sichtbehinderung nicht herausreden, ihnen wird gegebenenfalls eine Alleinschuld zugesprochen.
Nicht umsonst ist die Entschärfung von Kreuzungsbereichen eine Forderung vieler Initiativen, die sich für sicheren Fuß- und Radverkehr einsetzen. Kreuzungen sollten grundsätzlich so geschützt sein, dass Parken dort überhaupt nicht möglich ist. Das niederländische Design der „protected intersections“ sieht deshalb einen baulichen Schutz in Kreuzungsbereichen vor. Radfahrende und Fußgänger*innen werden so von den Autofahrenden getrennt, was den Fahrer*innen eine längere Reaktionszeit ermöglicht.
Mit dem Aufkommen der ersten Kfz in den Städten am Ende des 19. Jh. entstand zunächst ein Gewusel und Gewimmel von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden, Pferden, Kutschen, Handkarren und Motorwagen. Die Hauptprobleme waren bereits damals fehlende Parkplätze und Parkvorschriften. Am Straßenrand oder auch mitten auf der Fahrbahn abgestellten Kfz führten die Vorstellung vom Verkehr ad absurdum. Ob der Begriff des Parken dadurch entstanden ist, damit die Kfz im Park abgestellt wurden, ist unklar.
Übrigens: In den Straßengesetzen wird „Verkehr“ als der Gemeingebrauch der Straße definiert; d. h. der öffentliche Raum kann von vielen Menschen zum Zwecke des Verkehrs genutzt werden. Alles weitere, v. a. das Abstellen von Gegenständen, gilt als Sondernutzung. Deshalb stellt sich die Frage, warum das Parken, was ja nichts anderes ist als das Abstellen privater Gegenstände im öffentlichen Raum, als „ruhender Verkehr“ bezeichnet wird. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier rein sprachlich zusammengebracht wird, was nicht zusammen gehört – einzig, um das Abstellen privater Gegenstände als Verkehr zu fassen, wurde Parken als ruhender Verkehr erst nachträglich als Gemeingebrauch der Straße definiert. Parken ist also eine Übernutzung, denn im eigentlichen Sinne sind Straßen der Fortbewegung und dem fließenden Verkehr gewidmet gewesen.
Euro
kostet das Parken im 5-Meter-Bereich vor einer Kreuzung oder Einmündung; 15 Euro, wenn andere behindert werden
Euro
kostet es, wenn länger als 3 Stunden dort geparkt wird; werden andere dadurch behindert: 30 Euro und das Fahrzeug kann abgeschleppt werden
Eine Antwort
Allein diese Aussage kann man auch den Autofahrern geben: „Das ist doch kein Drama, einfach drum herum zu laufen.“ Die Personen können ja auch einfach 5 Meter weiter laufen