Nicht jeder Platz ist eine Lücke – schon gar nicht beim Parken.

„Man kommt ja noch vorbei“ oder „ich parke ja nur kurz“. Ob jemand aber nachts auf dem Radweg parkt, weil eh nicht viel los ist oder kurz in einer Einfahrt, ist unerheblich für diejenigen, die diese Wege nutzen wollen. Dabei müssen Radfahrende dann in die Kfz-Spur einfädeln oder wenn der Radweg neben dem Gehweg ist – und sie es StVO-konform halten wollen – um das parkende Auto herum schieben. Die Feuerwehr verliert wertvolle Zeit, wenn ihre Wege zugestellt sind. Busse können ihre Haltestellen nicht erreichen und müssen Fahrgäste auf der Fahrbahn aussteigen lassen oder gar nicht. Die Erfahrung zeigt: Die Kontrolldichte ist zu gering, die Bußgelder ebenso, Abschleppen wird von den Behörden regelmäßig als unverhältnismäßig bewertet und was nicht durch Poller geschützt wird, wird zweckentfremdet. „Die anderen machen das ja auch.“

Das Bezirksamt Berlin-Neukölln eröffnete 2018 versehentlich in der Karl-Marx-Straße eine neue Parkspur, als es eigentlich einen Radstreifen schaffen wollte. Kaum war dieser da, wurde er dauerhaft und auf der gesamten Länge zum Parken genutzt. Nur konsequentes Abschleppen sowie verschiedene Aktionen von Radaktivist*innen haben dazu geführt, dass dieser Streifen mittlerweile doch mit dem Rad befahrbar ist. Leider fehlt aber oft das Personal, den Radstreifen konsequent von Falschparker*innen frei zu halten und so können sich die Parkenden im Grunde auch damit arrangieren, ein paar Mal im Jahr ein kleines Bußgeld zu zahlen, dafür aber ganzjährig jede verfügbare Lücke zum Parken zu nutzen – wahlweise Bus-/Radspuren, Haltestellen, Einfahrten, Behindertenparkplätze.

Was wird per Wegeheld-App dem Ordnungsamt gemeldet?

Quelle: Clevere Städte

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Bürgersteig blockiert

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Behinderung von Radfahrer*innen

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Parken auf Behindertenparkplätzen

Bahnentrenner
Bußgelder für Parken auf Geh- und Radwegen
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in Deutschland
(neue StVO, vorher 30 Euro)

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in der Schweiz

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in den Niederlanden

Der Bußgeldkatalog kennt über 60 mögliche Falschparker-Szenarien und staffelt die Strafen von 10 bis 110 Euro. Falschparken ist unter den Ordnungswidrigkeiten der harmlose Staffordshire Terrier, der „noch nie was getan hat – ich verstehe gar nicht, wie das auf dem Kinderspielplatz jetzt passieren konnte …“ Im Internet findet man zuhauf Ratgeber, wie man sich um die Zahlung dieser Ordnungswidrigkeit drückt. Gemeinhin wird Falschparken als ein Kavaliersdelikt gehandhabt, das auf Seiten der Verursacher*innen nur selten und wenn, dann nur geringe Konsequenzen nach sich zieht. Dank der „Kavaliere“ nahm der Berliner Bezirk Mitte, in dem es Parkraumbewirtschaftung gibt, 2016 8,2 Millionen Euro ein.

Die Stiftung Warentest schreibt: „Für Park­verstöße gilt die Halterhaftung“. Das heißt:  Kfz-Halter*innen müssen 23,50 Euro Verfahrens­kosten zahlen, wenn der*die verantwort­liche Fahrer*in nicht ermittelt werden kann. Das ist – siehe oben – sehr oft  güns­tiger als das fällige Bußgeld. Manche Bußgeld­stellen sind unterbe­setzt und schaffen es nach eigener Mitteilung nicht, recht­zeitig Ermitt­lungen gegen Fahrer*innen einzuleiten. In diesen Fällen muss niemand etwas zahlen. Das war in Berlin im Jahr 2016 21.450 Mal der Fall, knapp 60 Mal am Tag. Diese Laissez-faire-Haltung gegenüber „Wildwest-Parker*innen“ verschärft zusätzlich die Situation für Fußgänger*innen und Radfahrende, vor allem für Kinder und Senior*innen. Denn durch ein solches Prozedere wird eine Ordnungswidrigkeit, die zu Recht im Bußgeldkatalog so differenziert behandelt wird, verniedlicht. Die Gefahren, die für die Mehrheit entstehen, werden ignoriert.

»Sonst war doch nichts frei.«

Oft ist direkt am Ziel keine legale Parkgelegenheit frei. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr Autos die Städte verstopfen. Zum anderen ist es gar nicht möglich, dass Autofahrer*innen immer einen Parkplatz finden, der den Fußweg zum Ziel auf wenige Meter minimiert. Das würde nämlich bedeuten, dass die Kommunen und Gewerbetreibenden so viele Parkplätze vorhalten müssten, dass meist ein großer Anteil davon leer stünde. Wenn wir also unsere Städte nicht mit immer mehr Parkplätzen zupflastern wollen, müssen wir in Kauf nehmen, dass nicht jeder Weg bis zum letzten Meter mit dem Auto zurückgelegt werden kann. Das scheint aber die Erwartungshaltung der Falschparker*innen zu sein und im Zweifel nehmen sie sich dieses Recht einfach heraus. Nochmal: Die StVO sieht kein Recht auf einen Parkplatz vor der Haustür vor. 

Dabei steht etwa ein Fünftel des öffentlichen Raums in den Städten bereits dem ruhenden Verkehr zur Verfügung. Über die genaue Anzahl der Parkplätze wissen die Behörden selbst nicht genau Bescheid. 2019 gründete sich deshalb in Berlin die Initiative ParkplatzTransform. Sie ermittelte für den Schillerkiez, ein Quartier mit überdurchschnittlicher Bevölkerungsdichte, dass über 23 Prozent der Straßenfläche für Parken genutzt wird. Außerdem stehen die umliegenden Parkhäuser zu mehr als zwei Dritteln leer. Illegales Parken ist also mitnichten eine Not.

Das Kleinreden dieses Problems durch Politik und Verwaltung verhindert das überfällige Problembewusstsein. Wenn verbotenes Parken in einer verkehrsberuhigten Zone selbst mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen nur günstige 10 Euro kostet, wird sich kaum jemand an diese Regeln halten. „Ich darf das, weil selbst Polizei und Ordnungsamt das nicht so genau nehmen.“ Der öffentliche Raum, der für alle da ist, dient einigen wenigen als private Abstellfläche.

Abschleppkosten für Fahrzeuge bis 3,5t (Berlin)

Quelle: Bußgeldkatalog

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Berliner Verkehrsbetriebe

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Polizei

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Ordnungsamt

Quellen
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